Die Wohnung passt, die Miete ist hoch. Was nun?

Sie haben endlich eine passende Wohnung gefunden, aber die Miete liegt am oberen Rand. Sie wollen die Wohnung nicht verlieren und trotzdem nicht dauerhaft zu viel zahlen. Die gute Nachricht: Die Mietpreisbremse schützt Sie auch bei einer Neuvermietung, und mit der Unterschrift verzichten Sie nicht auf dieses Recht. Hier erfahren Sie, wie Sie vor und nach der Unterschrift klug vorgehen.

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Auf einen Blick

Das Wichtigste zuerst: Sie müssen sich nicht entscheiden

Viele Wohnungssuchende glauben, sie müssten sich zwischen der Wohnung und einer fairen Miete entscheiden. Das stimmt so nicht. Die Mietpreisbremse gilt auch bei einer Neuvermietung, und Ihr Recht darauf bleibt bestehen, selbst wenn Sie den Vertrag unterschreiben.

Das bedeutet: Sie müssen vor der Unterschrift keinen Streit riskieren und auch nicht hart verhandeln, um sich später nichts zu verbauen. Sie können sich die Wohnung sichern und in Ruhe prüfen, ob die Miete im zulässigen Rahmen liegt.

Schritt 1: Das Mietangebot vor der Unterschrift prüfen

Bevor Sie unterschreiben, lohnt sich ein kurzer Check. Sie geben Wohnfläche, die angebotene Kaltmiete und die Adresse ein, und der Mietcheck schätzt auf Basis des aktuellen Mietspiegels ein, ob das Angebot im zulässigen Rahmen liegt.

So gehen Sie informiert in die Entscheidung. Sie wissen, ob die geforderte Miete eher üblich ist oder ob sie deutlich über dem liegt, was nach der Mietpreisbremse erlaubt wäre. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung, aber es gibt Ihnen Orientierung.

Schritt 2: Freundlich nach möglichen Ausnahmen fragen

Liegt die geforderte Miete über der üblichen Grenze, stützt sich der Vermieter vielleicht auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse. Sie haben das Recht, die dafür wichtigen Angaben zu erfahren. Eine sachliche Nachfrage ist völlig normal und muss nicht zu Spannungen führen.

Diese Fragen sind Ihr gutes Recht und zeigen ganz ohne Konfrontation, dass Sie sich auskennen. Beruft sich der Vermieter auf eine Ausnahme, muss er Sie ohnehin vor Vertragsschluss in Textform darüber informieren. Bleibt diese Auskunft aus, kann die Ausnahme später oft nicht geltend gemacht werden.

Schritt 3: Unterschreiben und Ihre Rechte behalten

Wenn Sie die Wohnung möchten, können Sie unterschreiben. Ihr Recht aus der Mietpreisbremse bleibt davon unberührt. Nach dem Einzug können Sie in Ruhe prüfen lassen, ob die Miete zu hoch ist, und bei Bedarf ein schriftliches Schreiben an den Vermieter richten, das auf diesen Punkt hinweist.

Bei Verträgen, die ab dem 1. April 2020 geschlossen wurden, gilt: Wer innerhalb der ersten 30 Monate nach Mietbeginn auf die zu hohe Miete hinweist, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Vertragsbeginn zurückfordern. So müssen Sie sich die Wohnung nicht durch hartes Verhandeln vor der Unterschrift verbauen.

Wenn die Mietpreisbremse nicht gilt: realistisch bleiben

Manchmal ist die hohe Miete rechtlich in Ordnung, etwa bei einem echten Neubau, einer umfassenden Modernisierung oder einer zulässig höheren Vormiete. Dann gibt es bei der Grundmiete wenig Spielraum, und das ist ehrlicherweise auch wichtig zu wissen.

Aber auch dann lohnt ein zweiter Blick auf andere Punkte: Stimmt die im Vertrag genannte Wohnfläche mit der tatsächlichen überein? Ist bei einer möblierten Wohnung der Möblierungszuschlag nachvollziehbar? Sind die Nebenkosten realistisch angesetzt? Solche Fragen können sich unabhängig von der Mietpreisbremse lohnen.

Haeufige Fragen

Verliere ich die Wohnung, wenn ich nach der Mietpreisbremse frage?

Nach möglichen Ausnahmen zu fragen, ist Ihr gutes Recht und Teil des Auskunftsanspruchs. Eine sachliche Nachfrage muss nicht zu einem Konflikt führen, viele Vermieter antworten ganz selbstverständlich. Sie können danach in Ruhe entscheiden.

Kann ich nach der Unterschrift noch etwas tun?

Ja. Ein schriftliches Schreiben an den Vermieter ist auch nach dem Einzug möglich. Bei Verträgen ab dem 1. April 2020 kann innerhalb der ersten 30 Monate zu viel gezahlte Miete unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend ab Vertragsbeginn zurückgefordert werden.

Muss der Vermieter mir sagen, warum die Miete so hoch ist?

Beruft sich der Vermieter auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse, muss er Sie vor Vertragsschluss in Textform darüber informieren. Ohne diese Auskunft kann die Ausnahme später oft nicht geltend gemacht werden.

Soll ich die Miete vor dem Einzug verhandeln?

Sie können verhandeln, müssen dafür aber nicht die Wohnung riskieren. Da die Mietpreisbremse auch nach der Unterschrift gilt, können Sie sich die Wohnung zuerst sichern und danach in Ruhe prüfen lassen.

Lohnt sich der Check schon vor dem Einzug?

Ja. Die Prüfung des Mietangebots gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob die angebotene Miete im zulässigen Rahmen liegt. So gehen Sie informiert in die Entscheidung.

Fairmiete24 ist eine technische Ausfuellhilfe und keine Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind Schaetzungen auf Basis der oeffentlich verfuegbaren Mietspiegeldaten. Fuer eine verbindliche Einschaetzung wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei.