Mieterhöhung erhalten? Das können Sie jetzt tun.

Ein Brief mit einer Mieterhöhung ist zunächst nur eine Aufforderung und kein Automatismus. Viele Erhöhungen sind an strenge Regeln gebunden, und nicht jede ist wirksam. Hier erfahren Sie ruhig und Schritt für Schritt, worauf es ankommt, welche Grenzen gelten und wie Sie in zwei Minuten kostenlos einschätzen lassen, ob Ihre Erhöhung im zulässigen Rahmen liegt.

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Auf einen Blick

Atmen Sie erst einmal durch: Eine Mieterhöhung gilt nicht sofort

Wenn Ihr Vermieter die Miete auf die übliche Vergleichsmiete anheben möchte, ist das ein Verlangen, dem Sie in der Regel zustimmen müssen, damit es wirksam wird. Sie zahlen den höheren Betrag also nicht automatisch, nur weil ein Brief im Kasten lag.

Für Ihre Entscheidung haben Sie Zeit. Üblicherweise läuft die Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats, der auf den Zugang des Schreibens folgt. Diese Zeit können Sie nutzen, um in Ruhe zu prüfen, ob die Erhöhung überhaupt im zulässigen Rahmen liegt.

Wichtig zu wissen: Manche Mietformen funktionieren anders. Bei einer Staffelmiete oder einer Indexmiete steht die Steigerung schon im Vertrag oder folgt einem festen Mechanismus. Auch diese Formen unterliegen aber Grenzen, und unser Mietcheck rechnet sie für Sie nach.

Welche Arten von Mieterhöhung gibt es?

Nicht jede Mieterhöhung folgt denselben Regeln. Diese vier Formen sollten Sie auseinanderhalten, denn davon hängt ab, welche Grenzen gelten:

Diese Grenzen muss eine Mieterhöhung einhalten

Eine Erhöhung auf die übliche Vergleichsmiete ist an mehrere Bedingungen gebunden. Ist nur eine davon nicht erfüllt, kann die Erhöhung ganz oder teilweise unwirksam sein.

Häufige Fehler, die eine Mieterhöhung angreifbar machen

In der Praxis sind Mieterhöhungen oft fehlerhaft. Wenn Sie eines dieser Anzeichen erkennen, lohnt sich ein genauer Blick:

Ob ein solcher Punkt im Einzelfall dazu führt, dass die Erhöhung unwirksam ist, lässt sich oft nur mit fachlicher Beratung sicher beurteilen. Unser Check gibt Ihnen aber eine erste, gut nachvollziehbare Einschätzung.

So prüfen Sie Ihre Mieterhöhung mit Fairmiete24

Sie geben Ihre bisherige und Ihre neue Miete sowie einige Angaben zur Wohnung ein. Der Mietcheck vergleicht die geforderte Miete mit dem offiziellen Mietspiegel Ihrer Stadt und prüft zugleich die Kappungsgrenze. In zwei Minuten erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob die Erhöhung im zulässigen Rahmen liegt.

Zeigt die Berechnung, dass die Erhöhung möglicherweise zu hoch ist, können Sie auf Wunsch ein Schreiben an den Vermieter erstellen lassen, das auf diesen Punkt hinweist. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der öffentlich verfügbaren Mietspiegeldaten und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung sind Mietervereine, Verbraucherzentralen und Anwaltskanzleien die richtigen Ansprechpartner.

Haeufige Fragen

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Eine Erhöhung auf die übliche Vergleichsmiete wird erst mit Ihrer Zustimmung wirksam. Ist die Erhöhung allerdings zulässig und Sie stimmen nicht zu, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich verlangen. Deshalb ist es sinnvoll, zuerst zu prüfen, ob die Erhöhung überhaupt im zulässigen Rahmen liegt.

Wie viel darf die Miete auf einmal steigen?

Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen, in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur um 15 Prozent. Zusätzlich darf die neue Miete die übliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Bei Staffel- und Indexmiete gelten eigene Regeln.

Wie lange habe ich Zeit, auf eine Mieterhöhung zu reagieren?

In der Regel läuft die Überlegungsfrist bis zum Ende des zweiten Monats, der auf den Zugang des Schreibens folgt. Diese Zeit können Sie nutzen, um die Erhöhung in Ruhe zu prüfen.

Was passiert, wenn die Mieterhöhung Fehler enthält?

Eine formal fehlerhafte Mieterhöhung kann unwirksam sein. Dann gilt zunächst die bisherige Miete weiter. Ob ein Fehler im konkreten Fall diese Folge hat, lässt sich am besten mit fachlicher Beratung klären.

Kann ich etwas gegen eine Mieterhöhung tun, ohne Streit zu provozieren?

Ja. Sie können den Vermieter in Textform um die Grundlage der Erhöhung bitten und die Angaben prüfen lassen. Vieles klärt sich bereits durch eine sachliche Nachfrage, ganz ohne Konflikt.

Fairmiete24 ist eine technische Ausfuellhilfe und keine Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind Schaetzungen auf Basis der oeffentlich verfuegbaren Mietspiegeldaten. Fuer eine verbindliche Einschaetzung wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei.