Verstößt Ihre Miete gegen die Mietpreisbremse?

Viele Mieterinnen und Mieter zahlen mehr, als nach der Mietpreisbremse erlaubt wäre, oft ohne es zu wissen. Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei einer Neuvermietung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie in zwei Minuten kostenlos prüfen, ob Ihre laufende Miete über der gesetzlichen Grenze liegt, und was Sie dann tun können.

Miete kostenlos pruefen

Auf einen Blick

Was ist die Mietpreisbremse, einfach erklärt?

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regel, die verhindern soll, dass Mieten bei einem Mieterwechsel sprunghaft steigen. Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Kaltmiete höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung liegen.

Diese übliche Miete ergibt sich aus dem Mietspiegel, der offiziellen Übersicht über die üblichen Mieten in Ihrer Stadt. Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 und wurde zuletzt bis Ende 2029 verlängert. Sie gilt allerdings nur in Gebieten, die das jeweilige Bundesland als angespannten Wohnungsmarkt eingestuft hat.

Gilt die Mietpreisbremse für Ihre Wohnung?

Damit die Mietpreisbremse greift, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Ihre Stadt muss in der Verordnung des Landes genannt sein, und es muss sich um eine Neuvermietung handeln. In bestimmten Fällen gilt die Mietpreisbremse jedoch nicht:

Möchte sich ein Vermieter auf eine dieser Ausnahmen berufen, muss er Sie in der Regel schon vor Vertragsschluss schriftlich darüber informieren. Hat er das nicht getan, kann die Ausnahme oft nicht geltend gemacht werden.

So erkennen Sie, ob Ihre Miete zu hoch ist

Der Vergleich klingt einfacher, als er ist: Die übliche Vergleichsmiete hängt von Baujahr, Wohnfläche, Lage und Ausstattung ab, und der Mietspiegel arbeitet mit Spannen und zahlreichen Zu- und Abschlägen. Genau diese Rechnung nimmt Ihnen der Mietcheck ab.

Beispiel: 70 m² in durchschnittlicher Lage

Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung. Die genaue Berechnung hängt von weiteren Merkmalen ab und berücksichtigt die Spanne des Mietspiegels. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Was können Sie tun, wenn Ihre Miete über der Grenze liegt?

Zeigt die Berechnung, dass Ihre Miete möglicherweise über der gesetzlichen Grenze liegt, könnte ein Rückforderungspotenzial bestehen. Der übliche erste Schritt ist ein Schreiben an den Vermieter, in dem Sie auf die möglicherweise zu hohe Miete hinweisen. Dieses Schreiben fordert den Vermieter zu einer Stellungnahme auf.

Fairmiete24 erstellt dieses Schreiben für Sie und versendet es auf Wunsch per E-Mail oder per Post. Wer es innerhalb der ersten 30 Monate nach Mietbeginn verschickt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Vertragsbeginn zurückfordern. Das gilt für Verträge, die ab dem 1. April 2020 geschlossen wurden.

Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung sind ein Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei die richtigen Ansprechpartner. Mietervereine und Verbraucherzentralen sind dabei wichtige Anlaufstellen.

So prüfen Sie Ihre Miete mit Fairmiete24

Sie geben Wohnfläche, aktuelle Kaltmiete und die Adresse Ihrer Wohnung ein. Der Mietcheck wendet den Mietspiegel Ihrer Stadt an und zeigt Ihnen mit einer einfachen Ampel, ob Ihre Miete im üblichen Rahmen liegt oder möglicherweise darüber. Der Schnellcheck ist und bleibt kostenlos, und Sie müssen sich dafür nicht registrieren.

Haeufige Fragen

Wie finde ich heraus, ob meine Miete zu hoch ist?

Sie vergleichen Ihre Kaltmiete mit der üblichen Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel. Bei einer Neuvermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent darüber liegen. Der kostenlose Mietcheck nimmt Ihnen diese Rechnung ab und gibt in zwei Minuten eine erste Einschätzung.

Was passiert, wenn die Mietpreisbremse verletzt ist?

Der übliche Weg ist ein Schreiben an den Vermieter, das auf die möglicherweise zu hohe Miete hinweist und ihn zu einer Stellungnahme auffordert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ab diesem Zeitpunkt die zu viel gezahlte Miete zurückverlangt werden.

Kann ich zu viel gezahlte Miete zurückbekommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Bei Verträgen ab dem 1. April 2020 kann zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Vertragsbeginn zurückgefordert werden, wenn das Schreiben innerhalb der ersten 30 Monate verschickt wird. Danach wirkt es erst ab dem Zeitpunkt des Schreibens.

Gilt die Mietpreisbremse auch für ältere Verträge?

Die Mietpreisbremse setzt bei der vereinbarten Miete zu Beginn des Mietverhältnisses an. Wurde der Vertrag vor Oktober 2014 geschlossen, lässt sich die Anfangsmiete darüber nicht prüfen. Eine spätere Mieterhöhung unterliegt aber eigenen Grenzen und kann gesondert geprüft werden.

Kostet die Prüfung etwas?

Der Schnellcheck mit Ampel-Ergebnis ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Erst die ausführliche Auswertung und das fertige Schreiben an den Vermieter sind kostenpflichtig, und zwar zu einem transparenten Festpreis statt einer Provision.

Fairmiete24 ist eine technische Ausfuellhilfe und keine Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind Schaetzungen auf Basis der oeffentlich verfuegbaren Mietspiegeldaten. Fuer eine verbindliche Einschaetzung wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein, eine Verbraucherzentrale oder eine Anwaltskanzlei.