Mietpreisbremse München: Ist Ihre Miete zu hoch?
München hat einen der angespanntesten Wohnungsmärkte Deutschlands. Viele Mieterinnen und Mieter zahlen hier mehr, als nach der Mietpreisbremse erlaubt wäre, oft ohne es zu wissen. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob die Mietpreisbremse in München gilt, wie viel Ihre Miete höchstens betragen darf und wie Sie das in zwei Minuten kostenlos prüfen.
Miete in München kostenlos pruefen
Mietpreisbremse München auf einen Blick
- Gilt die Mietpreisbremse?: Ja, in München in Kraft
- Grundlage der Berechnung: Münchner Mietspiegel 2025 (qualifiziert)
- Herausgeber des Mietspiegels: Sozialreferat der Landeshauptstadt München
- Höchstmiete bei Neuvermietung: Bis zu 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze im Bestand: 15 Prozent in 3 Jahren
- Rückforderung möglich: Bis zu 30 Monate rückwirkend (Verträge ab 1. April 2020)
Gilt die Mietpreisbremse in München?
Ja. München gehört zu den Städten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt. Genau dort greift die Mietpreisbremse. Sie soll verhindern, dass Mieten bei einem Mieterwechsel sprunghaft steigen.
Das Land Bayern setzt die Mietpreisbremse für München über eine eigene Verordnung in Kraft. Diese Verordnung ist zeitlich befristet und wird regelmäßig verlängert. Den jeweils aktuellen Stand können Sie beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz nachlesen.
Konkret bedeutet das: Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung liegen. Diese übliche Miete ergibt sich aus dem Münchner Mietspiegel.
Welcher Mietspiegel gilt in München und wie wird gerechnet?
Grundlage ist der Münchner Mietspiegel 2025, die offizielle Übersicht über die üblichen Mieten in München. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel, wird also nach einem wissenschaftlichen Verfahren erstellt und vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München herausgegeben.
Der Münchner Mietspiegel ist einer der differenziertesten in Deutschland. Anders als in vielen kleineren Städten, wo eine einfache Tabelle genügt, entsteht der Wert hier in zwei Stufen: Zuerst ein Grundwert aus einer großen Tabelle nach Baujahr und Wohnfläche. Darauf kommen zahlreiche Zu- und Abschläge in Euro pro Quadratmeter, zum Beispiel für die Wohnlage, ein modernisiertes Bad, eine offene Küche oder hochwertige Böden.
Genau diese Vielzahl an Faktoren macht es schwer, selbst nachzurechnen. Unser Mietcheck wendet den Mietspiegel exakt an. Sie geben Wohnfläche, Baujahr, Lage und Ausstattung ein und erhalten in zwei Minuten eine erste Einschätzung, ob Ihre Miete im üblichen Rahmen liegt oder möglicherweise darüber.
Beispiel: 70 m², Baujahr 1994, durchschnittliche Lage
- Grundwert laut Münchner Mietspiegel: rund 11,44 €/m²
- Wohnlage durchschnittlich: ± 0 €/m²
- Übliche Vergleichsmiete (in diesem Beispiel): rund 11,44 €/m² (etwa 801 € bei 70 m²)
- Höchstmiete bei Neuvermietung (10 Prozent darüber): rund 12,58 €/m² (etwa 881 € bei 70 m²)
Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung. Die genaue Berechnung hängt zusätzlich von Bad, Küche, Bodenbelag und weiteren Merkmalen ab und berücksichtigt die Spanne des Mietspiegels. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann gilt die Mietpreisbremse nicht? Die häufigsten Fallstricke
Nicht in jedem Fall greift die Mietpreisbremse. Diese Ausnahmen und Stolpersteine kommen in München besonders häufig vor:
- Neubau-Stichtag: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, sind ausgenommen, auch wenn sie heute nicht mehr neu sind.
- Höhere Vormiete: Lag schon die Miete des Vormieters über der gesetzlichen Grenze, darf sie in der Regel beibehalten werden (Bestandsschutz).
- Umfassende Modernisierung: Wurde die Wohnung danach zum ersten Mal wieder vermietet, kann die Ausnahme greifen.
- Möblierung: Bei möblierten Wohnungen ist der Möblierungszuschlag oft strittig und im Mietspiegel nicht eindeutig geregelt.
Möchte sich ein Vermieter auf eine dieser Ausnahmen berufen, muss er Sie in der Regel schon vor Vertragsschluss schriftlich darüber informieren. Ob eine Ausnahme im Einzelfall wirklich vorliegt, lässt sich oft nur mit fachlicher Beratung sicher beurteilen.
Was können Sie tun, wenn Ihre Miete zu hoch erscheint?
Zeigt unsere Berechnung, dass Ihre Miete möglicherweise über der gesetzlichen Grenze liegt, könnte ein Rückforderungspotenzial bestehen. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der öffentlich verfügbaren Mietspiegeldaten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der übliche erste Schritt ist ein Schreiben an den Vermieter, in dem Sie auf die möglicherweise zu hohe Miete hinweisen. Fairmiete24 erstellt dieses Schreiben für Sie und versendet es auf Wunsch per E-Mail oder per Post.
Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei. Mietervereine und Verbraucherzentralen sind dabei wichtige Anlaufstellen.
So wählen Sie Ihre Wohnlage in München
Die Wohnlage ist einer der größten Hebel im Münchner Mietspiegel: Je zentraler und gefragter Ihre Lage ist, desto höher der Zuschlag pro Quadratmeter. München unterscheidet sechs Stufen. Im Mietcheck wählen Sie Ihre Lage mit einem Klick, genau wie hier gezeigt:
- Durchschnittlich: Der Ausgangswert, weder besonders gut noch schlecht.
- Gute Lage: Innenstadtrandlagen und Neubaugebiete.
- Beste Lage: Imageträchtige Innenstadt- und Villenlagen.
- Zentral durchschnittlich: Zentrale Lagen mit insgesamt höheren Mieten.
- Zentral gute Lage: Sehr gefragte Innenstadtlagen und beliebte Viertel.
- Zentral beste Lage: Die zentralen Top-Lagen der Stadt.
Welche Stufe für Ihre Adresse gilt, entnehmen Sie dem Stadtplan im Münchner Mietspiegel. Im Mietcheck genügt ein Klick auf die passende Kachel, den Rest übernimmt die Berechnung.
Der Mietcheck funktioniert fuer alle Stadtteile von München, zum Beispiel Schwabing, Maxvorstadt, Haidhausen, Sendling, Giesing, Neuhausen, Bogenhausen, Au oder Pasing.
Haeufige Fragen zur Mietpreisbremse in München
Gilt die Mietpreisbremse in München?
Ja. München ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft, und das Land Bayern hat die Mietpreisbremse für München per Verordnung in Kraft gesetzt. Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete dort höchstens 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete liegen.
Wie viel darf meine Miete in München höchstens betragen?
Bei einer Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete. Diese ergibt sich aus dem Münchner Mietspiegel und hängt von Baujahr, Wohnfläche, Lage und Ausstattung ab. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos mit dem Mietcheck von Fairmiete24.
Welcher Mietspiegel gilt in München?
In München gilt der Münchner Mietspiegel 2025, herausgegeben vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München. Es ist ein qualifizierter Mietspiegel und damit die offizielle Grundlage für die Berechnung der üblichen Vergleichsmiete.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Neubauten in München?
In der Regel nicht. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, gelten als Neubau und sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch nach einer umfassenden Modernisierung kann die Ausnahme greifen.
Kann ich in München zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte ein Rückforderungspotenzial bestehen. Für Mietverträge ab dem 1. April 2020 gilt: Wer innerhalb der ersten 30 Monate ein Hinweisschreiben an den Vermieter schickt, kann unter Umständen rückwirkend ab Vertragsbeginn zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet der Mietcheck bei Fairmiete24?
Der erste Check mit dem Ampel-Ergebnis ist kostenlos. Erst die ausführliche Analyse und das fertige Schreiben an den Vermieter sind kostenpflichtig, zu einem transparenten Festpreis ohne Provision.
Fairmiete24 ist eine technische Ausfuellhilfe und keine Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind Schaetzungen auf Basis der oeffentlich verfuegbaren Mietspiegeldaten. Fuer eine verbindliche Einschaetzung wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.