Mietpreisbremse Stuttgart: Ist Ihre Miete zu hoch?
Stuttgart zählt zu den Städten mit gefragtem Wohnungsmarkt. Viele Mieterinnen und Mieter zahlen hier mehr, als nach der Mietpreisbremse erlaubt wäre, oft ohne es zu wissen. Auf dieser Seite erfahren Sie, ob die Mietpreisbremse in Stuttgart gilt, wie viel Ihre Miete höchstens betragen darf und wie Sie das in zwei Minuten kostenlos prüfen.
Miete in Stuttgart kostenlos pruefen
Mietpreisbremse Stuttgart auf einen Blick
- Gilt die Mietpreisbremse?: Ja, per Landesverordnung
- Grundlage der Berechnung: Mietspiegel Stuttgart 2025
- Herausgeber des Mietspiegels: Landeshauptstadt Stuttgart
- Höchstmiete bei Neuvermietung: Bis zu 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete
- Kappungsgrenze im Bestand: 15 Prozent in 3 Jahren
- Rückforderung möglich: Bis zu 30 Monate rückwirkend (Verträge ab 1. April 2020)
Gilt die Mietpreisbremse in Stuttgart?
Das Land Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse per Verordnung für seine Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen, zu denen Stuttgart zählt. Die bundesgesetzliche Grundlage der Mietpreisbremse wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert.
Konkret bedeutet die Mietpreisbremse: Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung liegen. Diese übliche Miete ergibt sich aus dem Mietspiegel.
Welcher Mietspiegel gilt in Stuttgart und wie wird gerechnet?
Grundlage ist der Mietspiegel Stuttgart 2025, die offizielle Übersicht über die üblichen Mieten in Stuttgart, herausgegeben von Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Stuttgarter Mietspiegel kombiniert eine Tabelle nach Baujahr und Wohnfläche mit zusätzlichen Zu- und Abschlägen für Wohnlage und Ausstattung.
Genau nach diesem Mietspiegel rechnet unser Mietcheck. Sie geben Wohnfläche, Baujahr, Lage und Ausstattung ein und erhalten in zwei Minuten eine erste Einschätzung, ob Ihre Miete im üblichen Rahmen liegt oder möglicherweise darüber.
Beispiel: 75 m², mittlere Wohnlage, Baualter um 1995
- Übliche Vergleichsmiete (in diesem Beispiel): rund 10,30 €/m² (etwa 773 € bei 75 m²)
- Höchstmiete bei Neuvermietung (10 Prozent darüber): rund 11,33 €/m² (etwa 850 € bei 75 m²)
Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung mit einer mittleren Wohnlage. Die genaue Berechnung hängt von Wohnlage, Bad, Küche, Bodenbelag und weiteren Merkmalen ab. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wann gilt die Mietpreisbremse nicht? Die häufigsten Fallstricke
Nicht in jedem Fall greift die Mietpreisbremse. Diese Ausnahmen und Stolpersteine sind besonders häufig:
- Neubau-Stichtag: Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, sind ausgenommen, auch wenn sie heute nicht mehr neu sind.
- Höhere Vormiete: Lag schon die Miete des Vormieters über der gesetzlichen Grenze, darf sie in der Regel beibehalten werden (Bestandsschutz).
- Umfassende Modernisierung: Wurde die Wohnung danach zum ersten Mal wieder vermietet, kann die Ausnahme greifen.
- Möblierung: Bei möblierten Wohnungen ist der Möblierungszuschlag oft strittig und im Mietspiegel nicht eindeutig geregelt.
Möchte sich ein Vermieter auf eine dieser Ausnahmen berufen, muss er Sie in der Regel schon vor Vertragsschluss schriftlich darüber informieren. Ob eine Ausnahme im Einzelfall wirklich vorliegt, lässt sich oft nur mit fachlicher Beratung sicher beurteilen.
Was können Sie tun, wenn Ihre Miete zu hoch erscheint?
Zeigt unsere Berechnung, dass Ihre Miete möglicherweise über der gesetzlichen Grenze liegt, könnte ein Rückforderungspotenzial bestehen. Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der öffentlich verfügbaren Mietspiegeldaten und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der übliche erste Schritt ist ein Schreiben an den Vermieter, in dem Sie auf die möglicherweise zu hohe Miete hinweisen. Fairmiete24 erstellt dieses Schreiben für Sie und versendet es auf Wunsch per E-Mail oder per Post.
Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.
Der Mietcheck funktioniert fuer alle Stadtteile von Stuttgart, zum Beispiel Bad Cannstatt, Vaihingen, Degerloch, Feuerbach, Zuffenhausen, West oder Ost.
Haeufige Fragen zur Mietpreisbremse in Stuttgart
Gilt die Mietpreisbremse in Stuttgart?
Das Land Baden-Württemberg hat die Mietpreisbremse per Verordnung für seine Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erlassen, zu denen Stuttgart zählt. Die bundesgesetzliche Grundlage der Mietpreisbremse wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert. Bei einer Neuvermietung darf die Kaltmiete höchstens 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete liegen.
Wie viel darf meine Miete in Stuttgart höchstens betragen?
Bei einer Neuvermietung höchstens 10 Prozent über der üblichen Vergleichsmiete. In einem Beispiel mit 75 m² und mittlerer Lage liegt die Vergleichsmiete bei rund 10,30 €/m², die Höchstmiete also bei etwa 11,33 €/m². Ihren konkreten Wert ermitteln Sie kostenlos mit dem Mietcheck.
Welcher Mietspiegel gilt in Stuttgart?
In Stuttgart gilt der Mietspiegel Stuttgart 2025, herausgegeben von Landeshauptstadt Stuttgart. Er ist die offizielle Grundlage für die Berechnung der üblichen Vergleichsmiete.
Gilt die Mietpreisbremse auch für Neubauten in Stuttgart?
In der Regel nicht. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal vermietet wurden, gelten als Neubau und sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch nach einer umfassenden Modernisierung kann die Ausnahme greifen.
Kann ich in Stuttgart zu viel gezahlte Miete zurückfordern?
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte ein Rückforderungspotenzial bestehen. Für Mietverträge ab dem 1. April 2020 gilt: Wer innerhalb der ersten 30 Monate ein Hinweisschreiben an den Vermieter schickt, kann unter Umständen rückwirkend ab Vertragsbeginn zu viel gezahlte Miete zurückverlangen. Das ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was kostet der Mietcheck bei Fairmiete24?
Der Mietcheck mit dem Ampel-Ergebnis ist und bleibt kostenlos. Kostenpflichtig ist erst der vollständige Prüfbericht mit dem Schreiben an den Vermieter, zu einem transparenten Festpreis ohne Provision und ohne Abo.
Fairmiete24 ist eine technische Ausfuellhilfe und keine Rechtsberatung. Alle Ergebnisse sind Schaetzungen auf Basis der oeffentlich verfuegbaren Mietspiegeldaten. Fuer eine verbindliche Einschaetzung wenden Sie sich bitte an einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.