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Bußgeld in Berlin: Wenn aus zu hoher Miete Mietwucher wird

18. Februar 2026 · 6 Min Lesezeit

Ein Bezirksamt verhängte 26.250 Euro Bußgeld. Wo verläuft die Grenze zwischen zu hoher Miete und Mietwucher?

Im Oktober 2025 ist in Berlin ein bemerkenswerter Fall öffentlich geworden. Ein Bezirksamt verhängte ein Bußgeld in Höhe von rund 26.250 Euro gegen eine Wohnungseigentümerin. Sie hatte für eine kleine Wohnung das Vielfache der üblichen Miete verlangt. Was bedeutet das für Sie als Mieter? Und vor allem: Wo verläuft die Grenze zwischen einer zu hohen Miete im Sinne der Mietpreisbremse – und einem gesetzlich verbotenen Mietwucher? Wir erklären den Unterschied.

Der konkrete Fall

Laut Berichten von Stiftung Warentest hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin gegen eine Wohnungseigentümerin ein Bußgeld von rund 26.250 Euro verhängt. Sie hatte für eine 38 Quadratmeter kleine Wohnung fast das Dreifache der nach dem örtlichen Mietspiegel üblichen Miete verlangt. Zusätzlich musste sie gut 22.000 Euro an die Landeskasse erstatten. Die damalige Mieterin der Wohnung kann diesen Betrag auf Antrag erhalten.

So spektakulär dieser Fall ist – er ist eine Ausnahme. Solche Bußgelder kommen in der Praxis selten vor. Trotzdem zeigt der Fall, dass es eine Grenze gibt, ab der eine Miete nicht mehr nur unzulässig im Sinne der Mietpreisbremse ist, sondern als Mietwucher behandelt werden kann.

Mietpreisbremse und Mietwucher: zwei verschiedene Dinge

In der öffentlichen Diskussion werden diese beiden Begriffe oft in einen Topf geworfen. Sie meinen aber unterschiedliche Sachverhalte.

Mietpreisbremse: Begrenzung über dem üblichen Marktpreis

Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miete auf einen Aufschlag von höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete für vergleichbare Wohnungen. Wenn dieser Wert überschritten wird, liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor. Die Folge: Mieter können sich gegen die Überzahlung wehren und unter bestimmten Voraussetzungen Geld zurückfordern. Eine Strafe für den Vermieter sieht die Mietpreisbremse selbst aber nicht vor.

Mietwucher: ein Verstoß gegen das Wirtschaftsstrafrecht

Mietwucher ist eine ganz andere Größenordnung. Er wird nicht im Mietrecht, sondern im sogenannten Wirtschaftsstrafgesetzbuch geregelt. Vereinfacht gesagt geht es darum, dass eine Mangellage am Wohnungsmarkt ausgenutzt wird, um eine deutlich zu hohe Miete zu kassieren. Maßstab ist hier ein deutlich höherer Aufschlag: nach den geltenden Regeln eine Überschreitung der üblichen Miete um mehr als rund 20 Prozent. Verstöße können mit Bußgeldern in Höhe von mehreren zehntausend Euro geahndet werden.

Warum kommt das so selten vor?

Mietwucher nachzuweisen ist anspruchsvoll. Es muss nicht nur gezeigt werden, dass die Miete sehr deutlich über dem Üblichen liegt. Es muss auch eine besondere Situation hinzukommen – etwa eine eingeschränkte Verhandlungsposition des Mieters wegen geringen Wohnraumangebots. Außerdem braucht es eine zuständige Behörde, die den Fall verfolgt. Genau deshalb sind Bußgeldverfahren wie der Berliner Fall die Ausnahme.

Was bedeutet das für Sie?

Auch wenn Mietwucher selten geahndet wird, ist die Botschaft klar: Eine deutlich überhöhte Miete ist nicht nur ein Anlass für eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. Sie kann in Extremfällen auch öffentlich-rechtliche Folgen für den Vermieter haben.

Für die meisten Mieter ist der Weg über die Mietpreisbremse aber der praktischere. Hier geht es nicht um eine Strafe, sondern darum, dass Sie zu viel gezahlte Miete zurückbekommen können und die laufende Miete für die Zukunft sinkt. Das hilft Ihrem monatlichen Budget direkt.

Ein Wort zur Tonalität

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Nicht jede hohe Miete ist Wucher. Viele Vermieter halten sich an die geltenden Regeln, manche wissen nicht, dass die Mietpreisbremse für eine Wohnung gilt. Auch ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse bedeutet nicht, dass der Vermieter ein „böser Mensch" wäre. Häufig sind die Berechnungsmethoden des Mietspiegels einfach komplex, und die Bewertung einer Wohnung im Detail ist Auslegungssache. Genau deshalb gibt es Werkzeuge wie unseres – um Klarheit zu schaffen, ohne Schuldzuweisungen.

So gehen Sie vor

  1. Wenn Sie das Gefühl haben, Ihre Miete liege deutlich über dem Üblichen, machen Sie zunächst eine erste Einschätzung mit unserem Online-Werkzeug.
  2. Falls die Berechnung auf einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse hindeutet, ist der nächste Schritt häufig ein Schreiben an den Vermieter.
  3. Bei Hinweisen auf einen besonders deutlichen Verstoß ist die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei umso wichtiger.

Dieser Beitrag dient Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.