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Mietpreisbremse einfach erklärt: Die wichtigsten Grundregeln

12. November 2025 · 4 Min Lesezeit

Was die Mietpreisbremse will, wo sie gilt und was Mieter selbst tun müssen – ohne Paragraphen und ohne Fachchinesisch.

Viele Menschen haben den Begriff schon einmal gehört – aber was steckt eigentlich hinter der Mietpreisbremse? Und vor allem: Was bringt sie Ihnen ganz konkret? In unserem ersten Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Grundregeln zusammen, ohne Paragraphen und ohne juristisches Fachchinesisch.

Was die Mietpreisbremse will

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regel, die in bestimmten Städten und Gemeinden gilt. Sie soll dafür sorgen, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht beliebig hoch festgelegt werden kann. Konkret bedeutet das: Die Miete darf höchstens 10 Prozent über der üblichen Miete für vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend liegen. Diesen Vergleichswert nennt das Gesetz „ortsübliche Vergleichsmiete" – also die übliche Miete für ähnliche Wohnungen am gleichen Ort.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse gilt nicht überall, sondern nur in Gebieten, in denen der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Welche Städte und Gemeinden das sind, legen die Bundesländer in einer eigenen Verordnung fest. In Nordrhein-Westfalen sind das seit März 2025 insgesamt 57 Städte und Gemeinden, darunter Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen, Münster und viele weitere. Eine Liste finden Sie auf unserer Website.

Wann greift die Mietpreisbremse – und wann nicht?

Die Mietpreisbremse betrifft ausschließlich neu abgeschlossene Mietverträge. Sie senkt also nicht automatisch eine bereits laufende Miete. Wenn Sie also seit zehn Jahren in einer Wohnung wohnen, ändert die Mietpreisbremse an Ihrer aktuellen Miete erst einmal nichts.

Wichtig zu wissen: Es gibt mehrere Ausnahmen. Die wichtigsten sind:

  • Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.
  • Wohnungen, die so umfangreich modernisiert wurden, dass sie einem Neubau entsprechen.
  • Fälle, in denen die Vormieter bereits eine höhere Miete gezahlt haben (sogenannte Vormiete).

Diese Ausnahmen klingen einfach, sind in der Praxis aber häufig Streitpunkte. Wir werden ihnen in den nächsten Blogbeiträgen jeweils einen eigenen Artikel widmen.

Was Sie als Mieter aus eigenem Antrieb tun müssen

Eine wichtige, oft übersehene Regel: Es gibt keine Behörde, die automatisch prüft, ob Ihre Miete zu hoch ist. Sie selbst müssen aktiv werden, wenn Sie die Mietpreisbremse für sich nutzen möchten. Der erste Schritt ist ein Schreiben an den Vermieter, in dem Sie auf die zu hohe Miete hinweisen. Im juristischen Sprachgebrauch heißt das „Rüge" – wir nennen es einfach Rügeschreiben.

Erst ab dem Zugang dieses Schreibens beim Vermieter können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Bei Mietverträgen, die seit dem 1. April 2020 geschlossen wurden, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sogar ältere Überzahlungen zurückzuverlangen – aber nur, wenn Sie das Rügeschreiben rechtzeitig versenden. Was „rechtzeitig" konkret bedeutet, erklären wir im Beitrag zur 30-Monats-Frist.

Wie Fairmiete24 Sie unterstützt

Die Berechnung, ob die Miete für Ihre Wohnung möglicherweise über der gesetzlichen Grenze liegt, ist im Detail komplex. Sie hängt unter anderem von der Größe, dem Baujahr, der Lage und der Ausstattung Ihrer Wohnung ab. Genau hier setzen wir an: Mit unserem Online-Werkzeug erfassen Sie diese Eckdaten in wenigen Minuten und erhalten anschließend eine Einschätzung auf Basis des aktuellen Mietspiegels Ihrer Stadt.

Das Ergebnis ist immer eine Berechnung auf Basis der von Ihnen eingegebenen Daten – und keine verbindliche rechtliche Aussage. Wenn die Berechnung darauf hindeutet, dass Ihre Miete über der gesetzlichen Grenze liegen könnte, geben wir Ihnen eine Anleitung, wie Sie weiter vorgehen können.

Im nächsten Beitrag

Im nächsten Beitrag schauen wir uns die größte Veränderung der letzten Monate für Mieter in Nordrhein-Westfalen an: die neue Mieterschutzverordnung, die seit dem 1. März 2025 in 57 statt bisher 18 Städten gilt.

Dieser Beitrag dient Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.