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26.700 Euro zurück: Wie eine Studierenden-WG in Frankfurt zu viel gezahlte Miete zurückbekam

11. Juni 2026 · 6 Min Lesezeit

Eine WG im Frankfurter Nordend zahlte jahrelang deutlich zu viel Miete. Nach einem Verfahren der Stadt gab es das Geld zurück, ohne eigene Klage.

Über Jahre zahlte eine Studierenden-WG im Frankfurter Nordend deutlich mehr Miete, als für vergleichbare Wohnungen üblich ist. Jetzt bekommen die Bewohner insgesamt 26.689,80 Euro zurück. Das Besondere daran: Die WG musste dafür nicht selbst vor Gericht ziehen. Das Verfahren führte die Stadt Frankfurt. Wir erklären, was hinter dem Fall steckt, und was Sie daraus für Ihre eigene Miete mitnehmen können.

Was war passiert?

Die Wohnung im Frankfurter Nordend ist 95 Quadratmeter groß und war von Oktober 2021 bis Juli 2025 an eine Studierenden-WG vermietet. Vermieterin war eine Immobiliengesellschaft aus dem Ausland. Nach Angaben der Stadt Frankfurt lag die verlangte Miete in der Spitze um bis zu 103 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, also mehr als das Doppelte dessen, was für vergleichbare Wohnungen in der Lage üblich gewesen wäre.

Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Frankfurt leitete ein Verfahren wegen Mietpreisüberhöhung ein. Mit Erfolg: Die Vermieterin muss den Bewohnern die zu viel gezahlte Miete erstatten.

Die rechtliche Grundlage: Mietpreisüberhöhung

Grundlage des Verfahrens war Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes. Diese Vorschrift verbietet es, die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt auszunutzen und eine unangemessen hohe Miete zu verlangen. Als unangemessen gilt eine Miete in der Regel dann, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt.

Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Mietstreit: Hier wird nicht der Mieter selbst aktiv, sondern eine Behörde. In Frankfurt prüft das Amt für Wohnungswesen gemeldete Verdachtsfälle und kann das Verfahren gegen den Vermieter führen. Die Stadt berichtet, dass dabei viele einvernehmliche Lösungen mit den Vermietern erreicht werden.

Gut zu wissen

Die Leiterin des Frankfurter Amts für Wohnungswesen rät Mietern ausdrücklich, sich zu trauen und Verdachtsfälle zu melden. Auch wer bereits ausgezogen ist, kann unter Umständen noch Geld zurückerhalten. Die Frankfurter WG bekam ihre Erstattung für einen Zeitraum, der schon in der Vergangenheit lag.

Mietpreisüberhöhung oder Mietpreisbremse: Was ist der Unterschied?

Beide Wege führen dazu, dass eine zu hohe Miete korrigiert wird. Sie funktionieren aber unterschiedlich:

  • Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie machen Ihren Anspruch selbst gegenüber dem Vermieter geltend, notfalls vor einem Zivilgericht.
  • Die Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz greift erst ab rund 20 Prozent über der Vergleichsmiete und setzt voraus, dass der Vermieter eine Mangellage am Wohnungsmarkt ausnutzt. Dafür führt eine Behörde das Verfahren. Für Mieter ist das der bequemere, aber auch der seltenere Weg.

Wie eng beide Themen beieinanderliegen, zeigt auch ein Fall aus Berlin, bei dem ein Bezirksamt ein hohes Bußgeld verhängte. Mehr dazu in unserem Artikel „Bußgeld in Berlin: Wenn aus zu hoher Miete Mietwucher wird“.

Warum gerade WGs und Studierende betroffen sind

Der Fall ist kein Zufall. Studierende stehen bei der Wohnungssuche besonders unter Druck: Sie brauchen schnell ein Zimmer, kennen die ortsüblichen Mieten oft nicht und wohnen meist nur wenige Jahre in einer Stadt. Genau diese Situation macht es Vermietern leicht, überhöhte Mieten durchzusetzen. Dazu kommt: In Frankfurt sind die Mieten zuletzt weiter gestiegen. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis im neuen Mietspiegel liegt bei 12,28 Euro, 6,8 Prozent mehr als noch 2024.

Wichtig ist uns dabei: Nicht jede hohe Miete ist eine Mietpreisüberhöhung, und die meisten Vermieter halten sich an die Regeln. Ob eine Miete zulässig ist, hängt von vielen Details ab, etwa Lage, Baujahr und Ausstattung. Genau deshalb lohnt sich eine sachliche Prüfung statt vorschneller Schuldzuweisungen.

So gehen Sie vor

  1. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick: Mit unserem Online-Werkzeug können Sie kostenlos einschätzen, ob Ihre Miete deutlich über dem Üblichen liegt.
  2. Liegt Ihre Miete mehr als 10 Prozent über der Vergleichsmiete, kommt die Mietpreisbremse in Betracht. Der erste Schritt ist meist ein Schreiben an den Vermieter.
  3. Bei einer sehr deutlichen Überschreitung können Sie sich zusätzlich an die zuständige Stelle Ihrer Stadt wenden. In Frankfurt ist das das Amt für Wohnungswesen.
  4. Für eine verbindliche Einschätzung empfiehlt sich die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.

Dieser Beitrag dient Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch einen Mieterverein oder eine Anwaltskanzlei.